Freibetrag: Betrag, der vor der Berechnung der Steuer vom Einkommen abgezogen werden kann; oft daran zu erkennen, dass die Formulierung mit dem Wort soweit erfolgt.
Daniel Weishäupl .·. Steuerberater Articles.
Freigrenze: Steuerfreier Einkommensbetrag, bis zu dem keine Steuer erhoben wird.
First in First out: Methode der Ermittlung des Verbrauchs, bei der angenommen wird, dass die zuerst angeschafften Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände, zuerst verbraucht/veräußert werden. Dies muss faktisch bzw. kann real so womöglich gar nicht umgesetzt werden; es handelt sich lediglich um eine Verbrauchsfiktion, …
BMF-Schreiben sind Erlasse des BMF die in einvernehmen mit den Ländern anlassbezogen zu einem Thema herausgegeben werden. Die Schreiben richten sich an die nachgelagerten Finanzbehörden, die an die Regelungen in diesen Schreiben gebunden sind. Es soll so eine gleichmäßige Besteuerung …
Bundesministerium der Finanzen: Eine oberste Bundesbehörde in der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin. Vorsteher ist der Bundesminister der Finanzen. Die wesentlichen Zuständigkeiten liegen in der Steuer- und Haushaltspolitik. Das BMF trägt zudem die Fachaufsicht für andere Bundesbehörden.
zu versteuerndes Einkommen: Definiert in § 2 Abs. 5 S. 1 EStG. Bestimmt die Bemessungsgrundlage nach der die tarifliche Einkommensteuer berechnet wird.
Veranlagungszeitraum: Zeitraum für den die Steuer festgesetzt wird. Bei der Einkommensteuer ist der Veranlagungszeitraum das Kalenderjahr (§ 25 EStG).